Energiesparberatung durch Schornsteinfeger*innen
Sie suchen eine Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht? Qualifizierte Energieberater*innen im Schornsteinfegerhandwerk informieren Sie über aktuelle gesetzliche Anforderungen, stellen Energieausweise und individuelle Sanierungsfahrpläne aus, beraten zu aktuellen Förderangeboten und übernehmen für Sie die Antragstellung.
Energieausweis-Aussteller findenDer Energieausweis bietet eine schnelle Übersicht zum Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes. Mit ihm können Mietende, Pachtende und Kaufende unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten informiert der Ausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt auf einer Farbskala an, wieviel Energie benötigt wird. Jeder Mieter, Käufer und Pächter einer Immobilie hat während der Besichtigung der Immobilie das Recht auf Vorlage eines Energieausweises.
Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis auszustellen. Es ist jeweils für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren gültig.
Im Falle eines Verkaufs einer Immobilie ist dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.